RSB

Herstellerunabhängige Regalinspektion nach DIN EN 15635

Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen der Prüfungspflicht. Sorgen Sie für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter! Für den sicheren Betrieb einer Regalanlage schreibt der Gesetzgeber regelmäßige Inspektionen vor, die im Abstand von höchstens 12 Monaten durch eine fachkundige Person durchgeführt werden müssen. Nach der Betriebssicherheitsverordnung § 10 müssen diese von befähigten Personen (Regalinspekteuren) kontrolliert werden.

 

Der neue europäische Normenentwurf DIN EN 15635 legt den Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen/Regalen fest. Es werden Sichtkontrollen auf Deformation, Beschädigung und Fehlteile durchgeführt und ein Abgleich der Belastungsschilder mit der aufgebauten Regalanlage.

 

Als befähigte Person (geprüfter Regalinspekteur) sind wir autorisiert, entsprechende Kontrollen durchzuführen. Sie erhalten von uns Unterstützung dabei, die Arbeitsschutzbestimmungen in Ihrem Sinne einzuhalten, um die Sicherheit zu erhöhen und Personen- und Sachschäden zu verhindern.

 

Die Regalinspektion erfolgt bei laufendem Betrieb vom Boden aus und der Inspekteur darf nur sichere Bereiche betreten. Dabei führen wir Sichtkontrollen durch, inspizieren u. a., ob die Schutzmaßnahmen, die Regalbauteile und die Beladung den Vorschriften entsprechen.

 

Die Inspektion wird anhand eines Inspektionsprotokolls systematisch durchgeführt. Abschließend werden die Ergebnisse protokolliert und für Sie zusammengestellt.

 

Diese Regale sind prüfungspflichtig:

 

• Fachbodenregale

• Palettenregale

• Kragarmregale

• Einfahrregale

• Durchfahrregale

• Durchlaufregale

• Mehrgeschoßanlagen

 

Sehr gerne organisieren wir im Anschluss auch den Austausch beschädigter Regalteile für Sie. Dies ist ein zusätzlicher Service, den wir unseren Kunden anbieten und nicht Bestandteil unseres Inspektionsablaufes ist.

 

Die Verantwortung trägt der Betreiber, Regalinspektionen helfen dabei

 

Wie kann man Gewissheit darüber erlangen, dass eine Regalanlage noch den Bedingungen betrieblicher Sicherheit entspricht? Selbst wenn die Mitarbeiter, die ein Regalsystem regelmäßig verwenden, angewiesen sind, jede Auffälligkeit unverzüglich zu melden, weiß man noch nichts über den Gesamtzustand eines Regalsystems zu einem definierten, möglichst eng gehaltenen Zeitraum und seiner ausführlichen Dokumentation möglich.

 

Um dringenden Handlungsbedarf festzustellen, bedarf es in erster Linie einer solchen Information. Denn Unwissen nimmt niemanden aus der Verantwortung, der gesetzlich verantwortlich ist.

Die Regelung zu einer Inspektion von kommerziell genutzten Regalen, wie sie in der DIN-EN-15635 vorgegeben wird, führt also zur Gegebenheit der Voraussetzungen, die für verantwortliches Handeln erforderlich sind.

 

Der Betreiber einer Regalanlageist dazu verpflichtet, statische Regale systematisch und regelmäßig inspizieren zu lassen. Wenn der Hersteller aus

konstruktionbezogenen Gründen oder aufgrund von Einsatzbedingungen keine verschärften Inspektionen vorschreibt, sind die Regelungen des

Normenentwurfes DIN EN 15636 einzuhalten:

 

• Der Sicherheitsbeauftragte ist über Schäden an der Regalanlage umgehend zu informieren

• Regelmäßige Inspektionen und Sichtkontrollen

• Erstellung von aufbewahrungspflichtigen Berichten

• Mindestens alle 12 Monate eine Inspektion durch eine fachkundige Inspektion

• für wiederholt auftretende Schäden muss eine Ursachenforschung erfolgen

• Einführung eines Schadenkontrollverfahrens

 

Folgenschwere Unfälle können durch rechtzeitige Früherkennungsmaßnahmen vermieden werden. Meist umfangreiche Reparaturarbeiten sind im Frühstadium von Beschädigungen noch leicht zu beheben. Bei Betrieb in beschädigtem Zustand sind oft kostspielige Instandhaltungsarbeiten erforderlich. Da eine umfangreiche Analyse der Schäden häufig die Ursachen verdeutlichen, können anschließend vorbeugende Maßnahmen erarbeitet werden, die künftig einen reibungslosen Arbeitsablauf mit niedriger Beschädigungsgefahr ermöglichen.